Verantwortung mittragen
„Ihr Dienst (als Kirchenvorsteher) ist deshalb so wichtig und bemerkenswert, weil Sie in den ‚weltlichen Dingen’ die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Seelsorge stattfinden kann und somit Gottes Wort unter den Menschen Gehör finden kann.“ (Erzbischof Joachim Kardinal Meisner)
Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in der Kirchengemeinde zuständig und verantwortlich. Der Kirchenvorstand besteht aus dem Ortspfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Kirchengemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde: Kirchengebäude, Einrichtungen wie etwa Pfarrheime, Kindergärten oder Grundstücke und Stiftungen.
Gewählt für vier Jahre
Der Kirchenvorstand wird in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Gemeindemitglieder gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 16 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Kirchengemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 18 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils vier Jahre gewählt.
Mitglieder im Kirchenvorstand St. Laurentius:
Peter Dane (1. Stv. Vorsitzender)
Dr. Maximilian Friedrich
Tina Hartmann (Vertreterin des Pfarrgemeinderates im Kirchenvorstand)
Elisabeth Hombach
Pastor Norbert Hörter (Vorsitzender)
Monika Kock (2. Stv. Vorsitzende)
Andrea Zähl
Gäste ohne Stimmrecht:
Ludwig Kuhlen (Verwaltungsleiter)
Mitglieder eines Ausschusses:
Björn Benner
Dr. Michael Bilo
Norbert Kemper
Ahmad Shehab