„Die Botschaft des Evangeliums hat … die Freude in Gott und durch ihn zu einem der Hauptinhalte des Gottesdienstes gemacht. Die der Musik innewohnende Kraft, Menschen aufzuheitern und mitzureißen, hat dazu geführt, dass ihr die Rolle zugewiesen wurde, die Teilnehmer des Gottesdienstes positiv auf diesen einzustimmen, die Herzen für das Wort Gottes zu öffnen.“ (Helmut Fleinghaus, Grundzüge der Kirchenmusik)
„Die überlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von unschätzbarem Wert dar, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht.“ (Konstitution über die Heilige Liturgie „Sacrosanctum concilium“ 112)
Gesang und Kirchenmusik besitzen nach den Worten von Papst Benedikt XVI. eine besondere Kraft, „um die Herzen zu bewegen und sie zu erheben, um gewissermaßen in das innere Leben Gottes selbst einzudringen". Diesen großen Reichtum der Kirchenmusik dürfe man nicht „einfrieren“, sondern es gehe darum, „wertvolle neue Elemente der Gegenwart in das Erbe der Vergangenheit aufzunehmen, um so zu einer Synthese zu gelangen, ‚die der erhabenen Aufgabe entspricht’, die der Kirchenmusik „im Gottesdienst vorbehalten ist". (Papst Benedikt XVI. beim Besuch 2007 des Päpstlichen Instituts für Kirchenmusik in Rom)
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